Anfragen
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DS-1267/2022-003
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Änderungsantrag der Kooperation zu DS-1267/2022
Aktualisierung
a) Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Rodgau für das Haushaltsjahr 2023 (einschließlich des Stellenplans und weiterer Anlagen) und
b) Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 und Folgejahre der Stadt Rodgau nach § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Hier: Klimaschutz durch innerstädtische Stadtbegrünung/ Fortführung Baumpflanzungen in Rodgau
Fraktion: Bündnis 90/Die Grünen Datum 19.01.2023 Handzeichen:
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr (Vorberatung) 24.01.2023
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Vorberatung) 31.01.2023
Stadtverordnetenversammlung (Entscheidung) 06.02.2023
Antrag: Das erfolgreiche Projekt innerstädtischer Baumpflanzungen zur Verbesserung des Stadtklimas wird fortgesetzt. Für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet wird daher für das Haushaltsjahr 2023 auf der Haushaltsstelle 551000023 ein Budget von 200.000 € festgelegt.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Anlage/n Keine
Verpachtung städtischer Flächen an Landwirte
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Fragen:
1) Welche Flächen welcher Größe aus städtischem Besitz sind zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet und wie lange laufen die jeweiligen Pachtverträge ?
2) Enthalten die Pachtverträge Vereinbarungen zur Art der Nutzung, z.B. ökologische Vorgaben ? Wenn ja, welche ?
Antwort:
1) Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Außenbereich sind in der Regel an ortsansässige Landwirte verpachtet. Die Laufzeit der Verträge ist nicht befristet. Ackerland und Grünlandflächen sind an 36 verschiedene Vertragspartner verpachtet. Es handelt sich um 162 Flurstücke in der Größenordnung zwischen 254 m² und 34.397m². Die verpachtete rechnerische Gesamtfläche beträgt 651.695m².
2) Die abgeschlossenen Verträge sind Landpachtverträge nach § 585 ff BGB. Festgeschrieben ist die Art der Nutzung (z.B. darf dann bei verpachtetem Grünland nicht zu Ackerland umgenutzt werden) - die Höhe des zu zahlenden Pachtzinses richtet sich auch nach der vereinbarten Nutzung. Die Verträge enthalten keine besonderen okölogischen Vorgaben für die Bewirtschaftung. Dies trifft natürlich nicht für Pflegevereinbarungen z.B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hier werden die Auflagen / Pflegepläne der Unteren Naturschutzbehörde in die Vereinbarung übernommen.
Verpachtung städtischer Flächen an Landwirte
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Anfrage an den Magistrat:
Fragen:
1) Welche Flächen welcher Größe aus städtischem Besitz sind zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet und wie lange laufen die jeweiligen Pachtverträge ?
2) Enthalten die Pachtverträge Vereinbarungen zur Art der Nutzung, z.B. ökologische Vorgaben ? Wenn ja, welche ?
Antwort:
1) Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlichen Grundstücke im Außenbereich sind in der Regel an ortsansässige Landwirte verpachtet. Die Laufzeit der Verträge ist nicht befristet. Ackerland und Grünlandflächen sind an 36 verschiedene Vertragspartner verpachtet. Es handelt sich um 162 Flurstücke in der Größenordnung zwischen 254 m² und 34.397m². Die verpachtete rechnerische Gesamtfläche beträgt 651.695m².
2) Die abgeschlossenen Verträge sind Landpachtverträge nach § 585 ff BGB. Festgeschrieben ist die Art der Nutzung (z.B. darf dann bei verpachtetem Grünland nicht zu Ackerland umgenutzt werden) - die Höhe des zu zahlenden Pachtzinses richtet sich auch nach der vereinbarten Nutzung. Die Verträge enthalten keine besonderen okölogischen Vorgaben für die Bewirtschaftung. Dies trifft natürlich nicht für Pflegevereinbarungen z.B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu. Hier werden die Auflagen / Pflegepläne der Unteren Naturschutzbehörde in die Vereinbarung übernommen.
Wasserverluste im Rodgauer Versorgungsnetz
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Anfrage an den Magistrat
mit der Bitte um schriftliche Beantwortung
Betr.: Wasserverluste im Rodgauer Versorgungsnetz
FRAGEN:
- Wie groß sind die Wasserverluste im Rodgauer Versorgungsnetz durch Leckagen oder andere Ursachen in den letzten Jahren gewesen?
- Gab es Einzelereignisse mit besonders großen Verlusten? Wenn ja, wann, wo, in welchem Umfang und wodurch verursacht?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen um solche Wasserverluste zu minimieren?
Antwort:
zu 1) In dem von den Stadtwerken Rodgau betriebenen Leitungsnetz hatten wir in den letzten 5 Jahren einen durchschnittlichen Wasserverlust von 64.600 m³ (4,34 %).
zu 2) Einzelergebnisse mit besonders hohen Verlusten hatten wir in den letzten Jahren nicht. Größter Anteil an den Wasserverlusten ist die jährlich 2 x stattfindende Rohrnetzspülung.
zu 3) Hauptmaßnahme zur Minimierung der Wasserverluste ist der seit einigen Jahren intensiv betriebene Austausch von"alten" Hausanschlüssen und Versorgungsleitungen. In den letzten 6 Jahren wurden ca. 15.200 m Hauptleitungen (Netzlänge 120 km) erneuert. Bisher alles Leitungen mit einem Herstellungsdatum von ca. 1935 bis 1940.
Lagerung geräumten Schnees
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Betr.: Lagerung geräumten Schnees
FRAGEN:
-
Wo wird von den Stadtwerken geräumter Schnee gelagert und
welche Mengen sind in den vergangenen Wochen in etwa
angefallen ?
2. Wie wird sicher gestellt, dass das anfallende, eventuell
salzhaltige Schmelzwasser nicht in den Boden versickert?
Antwort:
1) Der geräumte Schnee wird an drei Stellen im Stadtgebiet abgelagert, diese sind:
1. R2 Opelstraße Alter Festplatz (Parkplatz)
2. R1Lange Straße hinter Sporthalle(Parkplatz)
3. R6 Schillerstraße östlicher Teil vor Tennisanlage (Parkplatz).
Zu den geräumten und abtransportierten Schneemengen kann keine Aussage getroffen werden.
2) Diese 3 Standorte, siehe oben genannt, sind gepflasterte oder asphaltierte Flächen die mit einem Kanalanschluss versehen sind.
Die genannten Lagerplätze wurden in Rücksprache mit dem Fachdienst Umwelt-Wasserbehörde- des Kreises Offenbach abgestimmt und als bedenkenlose Lagerstätte für den geräumten Schnee mitgeteilt.